Kompetenzen
Wir spezialisieren uns, weil niemand überall à jour sein kann und wir unseren Kunden das Beste anbieten wollen. Zudem arbeiten wir gerne interdisziplinär: In komplexen Verfahren ist neben juristischem oft ökonomisches und naturwissenschaftliches Wissen gefragt. Wo es um hoheitliches Handeln des Staates geht, sind zusätzlich gute Kenntnisse der politischen Abläufe wichtig. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage, die Chancen und Risiken einzuschätzen sowie Handlungsalternativen aufzuzeigen.
Wir sind spezialisiert auf das öffentliche Bau-, Raumplanungs- und Umweltrecht. Weiter zählen das öffentliche Vergaberecht, das öffentliche Organisationsrecht sowie das allgemeine Verwaltungsrecht zu unseren Kernkompetenzen.
Wir beraten unsere KundInnen im Zusammenhang mit dem Bau-, Raumplanungs- und Umweltrecht auch in allen damit verbundenen Immobilienfragen (Schätzungen, Projektabwicklung usw.).
Wir beraten unserem Profil entsprechend vorwiegend Bund, Kantone, Gemeinden und private Leistungsträger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, wie z.B. Verkehrs-, Energie-und Entsorgungsunternehmen. Im Rahmen unserer Kernkompetenzen sind wir aber oft auch für Private tätig.
Bau-, Raumplanungs- und Umweltrecht
Unser Spezialgebiet ist das viel Erfahrung erfordernde öffentliche Baurecht. Dazu zählen Raumplanungsfragen, Fragen rund um alle Arten von Baubewilligungen sowie bundesrechtliche Plangenehmigungsverfahren. Ein grosser Teil der Rechtsfragen stammt aus dem Umweltrecht sowie aus dem Natur- und Heimatschutzrecht – auch diesen Rechtsgebieten gilt unsere Aufmerksamkeit.
Infrastrukturrecht
Die öffentlichen Infrastrukturen wie Strassen und Wege, Eisenbahnen, Luftfahrteinrichtungen, Seilbahnen, Wasserbauten, Übertragungsleitungen und Entsorgungseinrichtungen haben je eigene Rechtsregeln. Sie sind meistens raum- und umweltrelevant, prägen also unseren Lebensraum. Wir befassen uns seit langem mit dem Recht der Planung, des Baus und des Betriebs solcher Infrastrukturen.
Enteignungsrecht
Manche öffentliche Aufgabe benötigt zu ihrer Umsetzung ein Enteignungsrecht: Strassen, Eisenbahnen, Gewässerverbauungen, öffentliche Bauten wie Schulhäuser sind darauf angewiesen. Enteignungsverfahren gliedern sich regelmässig in zwei Abschnitte: Den Entscheid über die Erteilung des Enteignungsrechts aufgrund von wichtigen öffentlichen Interessen sowie den Entscheid über die Höhe der Entschädigung. Das Enteignungsrecht und dessen Fortbildung gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Vergaberecht
Das noch recht junge Vergaberecht, auch Submissionsrecht oder öffentliches Beschaffungsrecht genannt, befasst sich mit den Einkäufen der öffentlichen Hand. Die Materie ist komplex, nicht zuletzt weil die Rechtsgrundlagen noch nicht harmonisiert sind. Wir befassen uns seit langem mit allen Schattierungen dieses Rechtsgebietes.
Allgemeines Staats- und Verwaltungsrecht, öffentliches Verfahrensrecht
Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern ist durch zahlreiche Rechtsregeln geprägt. Das allgemeine Staats- und Verwaltungsrecht bestimmt die Grundsätze für dieses Verhältnis. Das Verfahrensrecht regelt die Abläufe vor den Bewilligungs- und Gerichtsinstanzen.